Transkriptionsregeln – erweitertes Transkriptionssystem
Es wird buchstäblich transkribiert – nicht lautsprachlich oder zusammenfassend. Vorhandene Dialekte werden möglichst genau übernommen, zum Beispiel: Ich gehe heuer auf das Oktoberfest.
Wortverschleifungen werden transkribiert und nicht an das Schriftdeutsch angenähert. Beispielsweise: „Er hatte noch so‘n Buch genannt“ wird nicht zu: „Er hatte noch so ein Buch genannt“ und „hamma“ wird nicht zu „haben wir“.
Die Satzform wird beibehalten, auch wenn sie syntaktische Fehler beinhaltet, beispielsweise: „bin ich nach Kaufhaus gegangen“.
Wort- und Satzabbrüche sowie Stottern werden nicht geglättet bzw. ausgelassen, Wortdoppelungen werden ebenso erfasst, wenn sie als Stilmittel zur Betonung genutzt werden: „Das ist mir sehr, sehr wichtig.“. „Ganze“ Halbsätze, denen nur die Vollendung fehlt, werden jedoch erfasst und mit dem Abbruchzeichen / gekennzeichnet.
Interpunktion wird zu Gunsten der Lesbarkeit geglättet, das heißt beim Senken der Stimme oder uneindeutiger Betonung wird eher ein Punkt als ein Komma gesetzt. Dabei sollen Sinneinheiten beibehalten werden.
Pausen werden markiert.
Verständnissignale des gerade nicht Sprechenden wie „mhm, aha, ja, genau, ähm“ etc. werden mit transkribiert. Alle Äußerungen des Befragten werden transkribiert, das bedeutet auch Fülllaute wie Mhm und Ähm.
Besonders betonte Wörter oder Äußerungen werden durch GROßSCHREIBUNG gekennzeichnet.
Jeder Sprecherbeitrag erhält eigene Absätze. Zwischen den Sprechern gibt es eine freie, leere Zeile. Auch kurze Einwürfe werden in einem separaten Absatz transkribiert. Zeitmarken werden auf Wunsch am Ende eines Absatzes eingefügt.
Emotionale nonverbale Äußerungen der befragten Person und des Interviewers, die die Aussage unterstützen oder verdeutlichen (etwa wie lachen oder seufzen), werden beim Einsatz in Klammern notiert.
Unverständliche Wörter werden mit (unv.) gekennzeichnet. Längere unverständliche Passagen sollen möglichst mit der Ursache versehen werden (unv., Handystörgeräusch) oder (unv., Mikrofon rauscht). Vermutet man einen Wortlaut, ist sich aber nicht sicher, wird das Wort bzw. der Satzteil mit einem Fragezeichen in Klammern gesetzt. Zum Beispiel: (Hopfenduggel?).
Die interviewende Person wird durch ein „I:“, die befragte Person durch ein „B:“ gekennzeichnet. Bei mehreren Interviewpartnern (z.B. Gruppendiskussion) wird dem Kürzel „B“ eine entsprechende Kennnummer oder ein Name zugeordnet (z.B. „B1:“, „Peter:“).
Parallel ablaufende Handlungen und nichtsprachliche Vorgänge, die das Interview unterstützen, wie beispielsweise tippen auf einer Tastatur (tippen), notieren mit einem Stift (schreiben), drucken (drucken) werden in Klammern beim Einsatz als Bemerkung notiert.
Das Transkript wird als Rich Text Format (.rtf-Datei) gespeichert. Benennung der Datei entsprechend des Audiodateinamens (ohne Endung wav, mp3). Beispielsweise: Interview_Schmidt.rtf oder Interview_110t.rtf.
(Quelle: Dresing & Pehl (2011))