Transkriptionsregeln – Abtippen
Das Abtippen Ihrer Aufnahme ist die einfachste und günstigste Art der Transkription. Wir werden wörtlich transkribieren. Dialekte werden möglichst wortgenau ins Hochdeutsche übersetzt. Wenn keine eindeutige Übersetzung möglich ist, wird der Dialekt beibehalten. Zum Beispiel: Ich gehe heuer auf das Oktoberfest.
Beim Abtippen werden wir Wortverschleifungen nicht transkribieren, sondern an das Schriftdeutsch annähern. Beispielsweise „Er hatte noch so‘n Buch genannt“ wird: „Er hatte noch so ein Buch genannt“ und „hamma“ wird zu „haben wir“. Die Satzform wird beibehalten, auch wenn sie syntaktische Fehler beinhaltet. Zum Beispiel: „bin ich nach Kaufhaus gegangen“.
Wort- und Satzabbrüche und Stottern werden geglättet bzw. ausgelassen. Wortdoppelungen werden nur erfasst, wenn sie als Stilmittel zur Betonung genutzt werden: „Das ist mir sehr, sehr wichtig.“. „Ganze“ Halbsätze, denen nur die Vollendung fehlt, werden jedoch erfasst und mit dem Abbruchzeichen / gekennzeichnet.
Interpunktion wird zu Gunsten der Lesbarkeit geglättet. Das heißt: bei kurzem Senken der Stimme oder uneindeutiger Betonung wird eher ein Punkt als ein Komma gesetzt. Dabei sollen Sinneinheiten beibehalten werden.
Pausen werden nicht markiert.
Verständnissignale des gerade nicht Sprechenden wie „mhm, aha, ja, genau, ähm“ etc. werden nicht transkribiert.
Emotionale nonverbale Äußerungen der befragten Person und des Interviewers, die die Aussage unterstützen oder verdeutlichen (etwa wie lachen oder seufzen), werden nicht notiert.
Unverständliche Wörter werden mit (unv.) gekennzeichnet.
Parallel ablaufende Handlungen und nichtsprachliche Vorgänge, die das Interview unterstützen, werden nicht notiert.
Das Transkript wird als Rich Text Format (.rtf-Datei) gespeichert. Benennung der Datei entsprechend des Audiodateinamens (ohne Endung wav, mp3). Beispielsweise: Interview_Schmidt.rtf oder Interview_110t.rtf (Quelle: Dresing & Pehl (2011))